Vor der Fortbildung benötigen wir eine Kopie der waffenrechtlichen Papiere. Falls der Teilnehmer keine Schusswaffe besitzt und somit auch keine waffenrechtlichen Papiere, wird eine Kopie des Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) benötigt. (Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen)